AGB's

1.KAUFVERTRAG

Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des genau beschriebenen Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt wurde. Inhalt des Kaufvertrages ist das Produkt in der jeweils gelieferten Ausführung entsprechend der mitgelieferten Bedienungsanleitung. Sämtliche Erklärungen, Preisangaben, Lieferumfang, Versandkosten, Nebenkosten bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Auf mündliche Beschreibungen oder Erklärungen des Verkäufer und seinen Beauftragten kann sich der Käufer nur in soweit berufen, wie sie ebenso in den zum Gerät gehörenden Produktbeschreibungen ausgeführt sind. Darüber hinausgehende Erklärungen sind nur Meinungen und  können nicht eingeklagt werden. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform

2.PREISE UND ZAHLUNGEN

2.1. Der Preise der Kaufgegenstände verstehen sich ohne Nachlässe, ohne Skonto, entsprechend der zum Kaufdatum veröffentlichten Preise und Mengenstaffelungen, oder der schriftlich bestätigten Preise inklusive Mehrwertsteuer (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen insbesondere der Versand werden gesondert berechnet, als pauschale , nach tatsächlichen Aufwand, oder nach schriftlicher Vereinbarung. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen und Versandkosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Erbringung der zusätzlichen Leistungen fällig.

2.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er den Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. ( hierzu Ziff.4.2). Sofern eine Finanzierung über eine Bank angeboten und in Anspruch genommen wird, ist der Kunde bezüglich des Darlehensvertrages direkter Vertragspartner der finanzierenden Bank.

2.3. Bei Nichtabnahme eines laut Kaufvertrages gestellten Kaufgegenstands hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.

2.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.

3. LIEFERUNG

Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluss. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter, erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/ Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar sind.

4.EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller / Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer, für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller / Importeur anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen.

4.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug (Ziff. 2.2), hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer den Kaufgegenstand herauszugeben die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden und Wertminderungen durch Abnutzung zu ersetzen, und Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten. Zudem hat der Käufer dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.

5.GEWÄHRLEISTUNG

5.1. Der Verkäufer leistet für die Dauer von 24 Monaten ab Übergabe Gewähr für  dem jeweiligen Stand der Technik und des Typ des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Ab 6 Monaten nach der Übergabe muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe der Sache vorgelegen hat ( Beweislastumkehr ). Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Es liegt keine Gewährleistung mehr vor, wenn der E-Scooter wegen unsachgemäßer Nutzung oder Lagerung oder Unfall beschädigt wird, oder durch fehlende Wartung, oder Änderung der Einstellungen, nicht entsprechend der Bedienungsanleitung benutzt wird. Ebenso erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn durch eigene Manipulation der Fehler nicht mehr gefunden werden kann, oder der Scooter durch nicht autorisierte Personen zerlegt wird. Weitere Ausschlussgründe sind : Benutzen eines falschen Ladegerätes, fehlender Nachweis über Kaufdatum und Verkäufer, Wasserkontakt, extreme Temperaturen, Kontakt mit Chemikalien, Beschädigung des Elektro-Systems durch Wasser, Feuchtigkeit, Schnee, einwirkung von Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Flut, Blitz, Erdbeben usw.). Verbrauchsmaterialien sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ( Bremsen, Räder, Gummi- oder Plastikteile.

 5.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.

5.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene, vom Hersteller / Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt durchgeführt werden können. Befindet sich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.

5.4. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

5.5. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde, der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde, der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6. KAUF UND REPARATUR

6.1. Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von zwei Wochen nach seiner Abgabe gebunden

6.2. Stellt sich bei der Durchführung der Reparaturen heraus, dass zur Behebung des Schadens weitere Arbeiten notwendig sind, so gilt der Antrag hierfür als erteilt, wenn er 15% des geschätzten Netto Auftragswertes nicht übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.

6.3. Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand anderweitig zu Lasten des Käufers verwahren zu lassen.

6.4. Der Verkäufer ist berechtigt, in Auftrag gegebene Kaufgegenstände, die nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt werden, nach sechs Monaten zu einem Wert zu verkaufen, damit sich die Kosten der Reparaturrechnung für Material, Zeitaufwand und Aufbewahrungsgebühr netto ausgleichen.

7. HAFTUNG

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich den Schaden schriftlich anzuzeigen.

8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers

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